Allgemeine Geschäftsbedingungen der HS-Systemdienste e.K.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der HS-Systemdienste e.K. (nachfolgend Auftragnehmer genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende oder ergänzende Bedingungen benötigen zu ihrer Wirksamkeit eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.

2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag ist erst dann geschlossen, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich bestätigt oder der Auftragnehmer im Einverständnis mit dem Kunden mit der Auftragsausführung begonnen hat.
Jeder Mitarbeiter des Kunden, der gegenüber dem Auftragnehmer Erklärungen abgibt oder Erklärungen des Auftragnehmers (einschließlich Auftragsbestätigungen) entgegennimmt, gilt als vom Kunden ausreichend bevollmächtigt, sofern der Mitarbeiter dabei nach dem äußeren Anschein für den Kunden handelt, es sei denn, dem Auftragnehmer ist das Fehlen einer Bevollmächtigung bekannt. Die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer ist bei Abwicklung eines Vertrages berechtigt, auf die vom Kunden mitgeteilten technischen Informationen zu vertrauen. Stellt der Auftragnehmer fest, dass diese unzutreffend sind, so wird er den Kunden entsprechend informieren.

3. Vertragsänderungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn
diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte dem Auftragnehmer nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftragnehmer zu vertreten hat;
gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen;
die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder dem Datenschutz entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist;
vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Sollbeschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt und die damit verbundene Leistungsänderung zumutbar ist.

Vorbezeichnete Leistungsänderungen wird der Auftragnehmer dem Kunden mindestens 2 Monate vor dem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitteilen. Der Kunde kann die betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Änderung zu deren Wirksamwerden schriftlich kündigen.

4. Angebote
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

5. Wartungsvertrag
Auftragnehmer und Kunde werden bei Abschluss eines Wartungsvertrages schriftlich niederlegen, welche Leistungen der Auftragnehmer zu erbringen hat.
Der Auftragnehmer führt die Wartung und Feststellung von Fehlern an der EDV-Anlage durch und beseitigt diese Fehler, sofern dies technisch möglich ist. Dabei anfallende Kosten für Hardware oder Software werden dem Kunden gesondert berechnet.
Falls nichts anderes vertraglich vereinbart, stellt der Auftragnehmer seine Dienste dem Kunden montags bis freitags in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr zur Verfügung. Gesetzliche Feiertage sind ausgenommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach seiner Wahl seine Dienste entweder in den Räumlichkeiten des Kunden oder im Wege der Fernwartung von seinen eigenen Betriebsräumen aus zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungspflicht erfüllt, wenn er im Rahmen des technisch möglichen den vom Kunden mitgeteilten Fehler beseitigt hat. Dabei genügt auch eine vorsorglich temporäre Lösung, sofern der Fehler zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des technisch möglichen beseitigt wird. Ist eine Fehlerbeseitigung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen technischen oder zeitlichen Aufwand möglich, wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.

6. Serververtrag
Sofern nichts anderes vereinbart, erfüllt der Auftragnehmer nach erfolgter Einrichtung seine laufende Leistungspflicht durch zur Verfügungstellung einer nach dem konkreten Vertrag bemessenen ausreichend konfigurierten virtuellen Workstation mit entsprechendem Zugang über das Internet zum ersten Anschluss am Sitz des Kunden. Die zur Verfügung gestellten Verbindungen dürfen nur zu den im Vertrag genannten Zwecken genutzt werden. Die Internetverbindung ist nicht Gegenstand des Vertrages zwischen Auftragnehmer und Kunden.

7. Leistung durch Dritte
Der Auftragnehmer ist befugt, seine Leistungspflicht persönlich oder durch Dritte zu  erfüllen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart (z.B. bei Serververtrag gemäß Ziffer 6 der AGB), ist der Kunde verpflichtet, täglich Daten- und Programmsicherungen in maschinenlesbarer Form vorzunehmen und zu gewährleisten, dass diese mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Der Kunde benennt dem Auftragnehmer auf dessen Anforderung einen qualifizierten Mitarbeiter an seinem Sitz und gewährt unentgeltlich jede erforderliche Unterstützung, die zur Ausführung des Auftrags durch den Auftragnehmer erforderlich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannt werdenden Mängel bei Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen.

9. Kurzzeitige Leistungseinschränkung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Leistung zeitweise zu unterbrechen, sofern dies durch sicherheitsrelevante Maßnahmen (insbesondere notwendige Wartungsarbeiten) oder Kapazitätsgrenzen bedingt ist. Der Kunde wird darüber vorzeitig unterrichtet, soweit dies möglich ist.

10. Unterbrechungsrechte des Auftragnehmers
Erfährt der Auftragnehmer dass der Kunde über die ihm vertraglich überlassenen Leitungen Inhalte aus dem Internet bezieht, die gegen Strafgesetzte oder Verbotsgesetzte verstoßen (insbesondere das Herunterladen von Dateien, Filmen, Fotos oder Musik unter Verstoß gegen Urheberrechte oder Inhalte mit kinderpornographischen Inhalt) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verbindungsleitungen sofort und ohne Ankündigung zu unterbrechen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, die Dritte aus vorbezeichneten Handlungen gegen den Auftragnehmer geltend machen, freizuhalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die dem Kunden zur Verfügung gestellten Leitungen solange zu unterbrechen, bis der Kunde eine entsprechende Freihaltungserklärung in schriftlicher Form abgegeben hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegenüber jedem berechtigten Dritten den Kunden als Verantwortlichen der vorbezeichneten Nutzung bekannt zu geben.

11. Vergütung, Fälligkeit, und Rechnungseinwendungen
a.) Die Leistungspflichten des Auftragnehmers im Rahmen eines Wartungsvertrages werden durch eine monatliche Grundpauschale abgegolten. Nicht unter die Pauschale fallen Kosten für Ersatzteile, Verkaufsmaterial, Zubehör, Datenträger, die Behebung von Fehlern aufgrund höherer Gewalt und äußerer Einwirkungen, grober Fehlbedienung seitens des Kunden oder eines Dritten, oder erhöhte Abnutzung wegen des Überschreitens der geräteüblichen Spezifikationen und alle sonstigen Störungen in Folge eines unsachgemäßen Eingriffs durch den Kunden oder eines Dritten. Die Grundpauschale deckt nicht die Kosten für die äußere Reinigung von Hardware oder deren Neulackierung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Grundvergütung zu Beginn eines Kalenderjahres mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen. Bei einer Erhöhung der Pauschalvergütung um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von 1 Monat und mit einer Kündigungsfrist von einem weiteren Monat zu kündigen.
Die vereinbarte Grundvergütung sowie die hierauf entfallende jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer und etwaige andere gesetzliche Abgaben sind monatlich im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats kostenfrei auf das dem Kunden bekannt gegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
b.) Alle übrigen Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart, werden Rechnungen ausschließlich online versandt und sind ohne Unterschrift oder elektronische Signatur gültig.
c.) Einwendungen gegen Rechnungen oder monatliche Zahlungen der Grundvergütung sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich geltend zu machen, es sei denn der Kunde war an der Einhaltung der Frist aus nicht von ihm zu vertretenen Gründen gehindert. Ansprüche aus § 812 BGB bleiben unberührt.

12. Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Vergütungsansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden (insbesondere angefallener Verzugszinsen, Rechtsverfolgungskosten sowie Schadensersatzansprüche und Freihaltungsansprüche gemäß Ziffer 10, Absatz 2 der AGB) behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine Leistung einzustellen.

13. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn der Auftragnehmer sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

a.) Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

b.) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde unverzüglich schriftlich den Auftragnehmer zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Auftragnehmer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall für den Auftragnehmer.

14. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.

15. Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen.

16. Kündigung
Innerhalb einer Probezeit von 3 Monaten ist der Vertrag von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsletzten kündbar. Ab dem 4 Monat ist der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn der Kunde, seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Leitungen für vertragswidrige Zwecke verwenden.

17. Datenschutz
Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften über den Datenschutz in seinem Einflussbereich selbst verantwortlich.
Werden personenbezogene Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt, erfolgt dies im Rahmen der Weisung des Kunden (Auftragsdatenverarbeitung). Der Auftragnehmer wird dafür Sorge tragen, dass alle Auftragsdaten und ihre Verarbeitung streng vertraulich behandelt und nicht unbefugt an Dritte übermittelt werden.

18. Nutzungsrechte
Sofern der Auftragnehmer dem Kunden urheberrechtlich geschützte Software (einschl. Updates) überlässt, erteilt der Auftragnehmer dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht nur zum eigenen, internen Gebrauch auf der jeweils bestimmten Hardware.
Sofern der Kunde zur Sicherung vorbezeichneter Software Kopien anfertigt, hat er diese als Sicherungskopien zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.

19. Haftung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer haftet für Fehler bei Erbringung seiner Dienstleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Dienstvertrag, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
a.) Bei Beratungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer wegen etwaiger Sachmängel oder Rechtsmängel.
b.) Soweit ein Sachmangel vorliegt, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen, wobei der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden entscheidet, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung bzw. Neuerstellung erfolgt.
c.) Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren bei Kaufgegenständen innerhalb eines Jahres nach Übergabe, bei Werkleistungen innerhalb eines Jahres ab Abnahme.
d.) Der Auftragnehmer haftet für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein. Bei leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder einen Erfüllungsgehilfen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden.
e.) Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Kunden im Verzugsfall bleiben unberührt.
f.) Die verschuldungsunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
g.) Der Auftragnehmer haftet außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Gewährung einer Garantie nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

20. Haftung für Datenverlust
Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer ergänzend zu Ziffer 18 dieser AGB für den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist, es sei den, der Auftragnehmer hat den Datenverlust nicht zu vertreten oder der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht zur Datensicherung (Ziffer 8) dieser AGB nicht erfüllt. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

21. Vertragsänderungen oder Ergänzungen
Vertragsänderungen sind nur wirksam, sofern sie schriftlich vereinbart werden. Ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben entfaltet nur Wirkung, wenn dieses von der anderen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.

22. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Einheitliches UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Düsseldorf vereinbart.

23. Unwirksamkeit von Bestimmungen und Vertragslücken
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages insbesondere seiner wirtschaftlichen Bedeutung gewollt hätten.

Stand: 19.08.2009